Förderverein SC Wemmatia Wemmetsweiler 1930 e.V.
Wer sind wir?
In der Fußballabteilung des SC Wemmatia Wemmetsweiler spielen über 300 Kinder, Jugendliche und Erwachsene leidenschaftlich gerne Fußball. Viele Trainer und Betreuer kümmern sich um die zahlreichen Mannschaften von der G-Jugend bis hin zu den AH-Mannschaften.
Ziel des Fördervereins des SC Wemmatia Wemmetsweiler e.V. ist es, dieses tolle, ehrenamtliche Engagement finanziell zu unterstützen. Unser Verein hat deshalb den alleinigen Zweck, Finanz- und Sachspenden für die Fußballabteilung zu beschaffen.
wozu brauchen wir ihre hilfe?
Der Förderverein des SC Wemmatia Wemmetsweiler e.V. unterstützt durch Ihre Spenden die SCW-Fußballabteilung durch Zuschüsse für:
- Anschaffung von Trainingsgeräten, Trikots, Bälle, Anzüge, etc.
- Gestaltung der Jugendarbeit
- Aus- und Fortbildung der Trainer/Betreuer
- gemeinsame Veranstaltungen
- Teilnahme an Turnieren und Trainingslagern
- und vieles mehr…
Werden Sie Mitglied in unserem Förderverein „Förderverein des SC Wemmatia Wemmetsweiler e.V.“. Mit ihrem Mitgliedsbeitrag (5 €/Monat) und einer eventuellen freiwilligen Spende helfen Sie dem Förderverein, unsere Fußballer der Wemmatia finanziell zu unterstützen.
Datenschutz / Persönlichkeitsrechte
1. Der Fördererein erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten seiner Mitglieder unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen zur Erfüllung der in dieser Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben (z.B. Name und Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, Geburtsdatum, Lizenzen, Funktionen im Verein).
2. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der
• Erhebung,
• Verarbeitung (Speicherung, Veränderung und Übermittlung),
• Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (z.B. Datenverkauf) ist nicht statthaft.
3. Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder außerdem der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu, soweit dies den satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecken des Vereins entspricht.
4. Jedes Mitglied hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf
• Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfängern sowie den Zweck der Speicherung,
• Berichtigung seiner Daten im Falle der Unrichtigkeit,
• Löschung oder Sperrung seiner Daten.